Beichte – Versöhnung

"Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben." (Joh 20,23)

Die Beichte bei einem Priester ist die sakramentale und persönlichste Form der Sündenvergebung. Hier erfährt der Gläubige die unmittelbare Zusage der Vergebung Gottes durch den Priester hörbar und sakramental.

Durch das Bekenntnis unserer Sünden in der sakramentalen Beichte kann Gottes Gnade, d. h. die liebende Zuwendung Gottes, erfahren werden. Ihr Ziel ist:

  • Befreiung
  • die bewusste, ausdrückliche und bestätigte Versöhnung mit Gott
  • die Erfahrung von Vergebung und Neuanfang.

Das kommt besonders in dem Lossprechungsgebet (Absolution) des Priesters zum Ausdruck:
"Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters…"

Indem der Priester die Absolutionsformel spricht, wird der Einzelne mit Gott versöhnt und der Beichtende hat die Gewissheit, dass seine Sünden von Gott vergeben sind.

Damit in der Absolution durch den Priester die Versöhnung mit Gott und der Gemeinschaft der Glaubenden ausgesprochen werden kann, bedarf es:

  • der Reue;
  • des Aussprechens der Schuld im Bekenntnis;
  • des Vorsatzes, schuldhaftes Verhalten zu ändern und Schaden wieder gutzumachen.

Das Aussprechen der Schuld im persönlichen Gespräch kann beispielsweise erfolgen:

  • erzählend, warum und wie wir in bestimmte Situationen und Umstände kamen;
  • erklärend, was uns leid tut und woran wir arbeiten;
  • klärend, welche Hoffnung und welche treuen Versuche uns bis hierher geholfen haben, wie es um unser Gebetsleben steht;
  • erläuternd, welche Unterstützung wir uns von Christus, vom Priester, von der Gemeinde erhoffen, sonntags, werktags, zwischendurch…

Als Orientierung können insbesondere die 10 Gebote und das Liebesgebot (Gottes- und Nächstenliebe) dienen.

 

Beichtgeheimnis

Der Priester darf das, was er in der Beichte gehört hat, unter keinen Umständen an andere Personen weitergeben. Egal wie schwerwiegend mögliche Argumente sein können, der Priester kann vom Beichtgeheimnis niemals entbunden werden.

 

Regelmäßige Beichtgelegenheit

Die wöchtenlichen Beichtgelegenheiten entnehmen Sie bitte der Gottesdienstordnung in St. Peter und Paul (in der Regel samstags 10:30–12:00 Uhr). Neben diesen festen Zeiten besteht jederzeit die Möglichkeit, individuelle Beichttermine zu vereinbaren.

Für Beichtgelegenheiten neben diesen festen Zeiten setzen Sie sich bitte mit dem Pfarrbüro in Verbindung.

 

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Pfarrbüro St. Bonifatius Dürwiß

   Katholische Kirchengemeinde
     St. Bonifatius
     Dürwisser Kirchweg 1b,
    
52249 Eschweiler

   Tel: 02403/52356

   Fax: 02403/53854

   E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   E-Mail: via Pfarrbürokontaktformular

   Web:  st-bonifatius-duerwiss.de

 

Übersicht

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