Der Kirchenvorstand ist das ausführende Organ der Kirchengemeinde. Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens festgelegt und umfassen die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Der Kirchenvorstand ist aufgerufen, den Pfarrer im Bereich der Vermögensverwaltung zu entlasten, um ihm einen größeren Freiraum für die Aufgaben der Seelsorge zu ermöglichen.

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